Die USA werfen Russland seit 2014 öffentlich eine Vertragsverletzung vor und haben Moskau ein Ultimatum gestellt, das Anfang Februar 2019 abläuft.
Russland hat nach US-Angaben seine Streitkräfte mit Marschflugkörpern ausgestattet, die eine Reichweite von bis zu 2.600 km besitzen sollen. Der 1987 abgeschlossene INF-Vertrag verbietet jedoch derartige Systeme mit einer Reichweite zwischen 500 und 5.500 km. Der Kreml leugnete einige Jahre, dass es diese Marschflugkörper überhaupt gebe, Anfang 2017 gestand er deren Existenz ein. Moskau bestreitet jedoch die von den USA angegebene Reichweite, also einen Vertragsbruch.
Die USA würden vielmehr den INF-Vertrag verletzen, so der Kreml, denn US-Langstreckendrohnen hätten dieselben technischen Merkmale wie verbotene Marschflugkörper. Vor allem könnten die Einrichtungen der Raketenabwehr in Rumänien und in Zukunft außerdem in Polen auch für landgestützte Marschflugkörper genutzt werden. Diese Option werde im offiziellen „Nuclear Posture Review“ der USA vom Februar 2018 ausdrücklich erwähnt, obgleich eine derartige Nutzung gegen den INF-Vertrag verstoße.
Die russischen Vorwürfe sind nach US-Ansicht nicht stichhaltig: Da sie an ihren Standort zurückkehren könne sei eine Drohne kein Marschflugkörper. Sie falle somit nicht unter den INF-Vertrag. Und die Systeme der Raketenabwehr seien aufgrund ihrer Software nur zur Defensive geeignet.
Im Oktober 2018 kündigte US-Präsident Trump auf einer Wahlkampfveranstaltung eher am Rande an, den INF-Vertrag aufzukündigen. Dabei hatten noch im Juli 2018 die NATO-Staaten einmütig festgestellt, der INF-Vertrag sei grundlegend für die Sicherheit Europas, er müsse erhalten werden. Die Ankündigung Trumps war ein plötzlicher Kurswechsel und mit den Verbündeten nicht abgestimmt.
Gleichwohl stellten die Außenminister der NATO-Staaten am 4. Dezember einmütig fest, Russland verletze den INF-Vertrag. Washington hat Moskau daraufhin ein Ultimatum gestellt: Falls sich Russland bis Anfang Februar 2019 nicht wieder vertragskonform verhalte würden die USA den Vertrag aufkündigen. Immerhin erklärte die NATO auf Drängen Deutschlands und Frankreichs, eine wirksame Rüstungskontrolle als „Schlüsselelement“ der Sicherheit im euro-atlantischen Raum erhalten zu wollen und den Dialog mit Moskau zu suchen.
Wie stichhaltig sind die wechselseitigen Anschuldigungen? Die „Bundesakademie für Sicherheitspolitik“, die dem deutschen Verteidigungsministerium untersteht, schreibt: „Sowohl die US-Vorwürfe an Russland als auch die Gegenvorwürfe aus Moskau lassen sich ohne Kenntnis und Zugang zu der Geheimhaltung unterliegenden Informationen schwer verifizieren oder falsifizieren. Dies ist nur den Vertragspartnern selbst möglich.“ Es würden „letzte Gewissheiten“ fehlen, ob Russland den Vertrag verletze.[i]
Die „Deep Cuts Commission“, die sich aus renommierten amerikanischen, deutschen und russischen Sicherheitsexperten zusammensetzt, stellt fest: Die USA hätten ernsthafte Vorwürfe an Russland, umgekehrt sei dies auch der Fall. Die „Commission“ bemängelt u.a., der Westen zeige keine Bereitschaft auf die russischen Anschuldigungen einzugehen.[ii]
Zusammengefasst lautet die amerikanische Botschaft an Russland und die NATO-Verbündeten: „Glaubt uns, dass die Raketenabwehranlagen in Rumänien nicht offensiv genutzt werden können, dem INF-Vertrag also nicht widersprechen.“ Der deutsche Experte Ulrich Kühn weist darauf hin, dass die Abschussrampen theoretisch jedoch für offensive Marschflugkörper benutzt werden könnten. „Dazu bedarf es, das hat auch die amerikanische Regierung inzwischen zugegeben, lediglich einer Änderung in der Software.“[iii] Und ob die Software lediglich eine defensive Nutzung erlaubt ist nur den USA bekannt.
Den NATO-Partnern erklären die USA: „Glaubt uns, dass die Russen den Vertrag verletzen.“ Die NATO-Partner Washingtons haben am 4. Dezember 2018 zwar festgestellt, dass Russland den Vertrag verletze, aber womöglich deshalb, weil sie von den USA vor vollendete Tatsachen gestellt wurden?
Die Botschaft Moskaus an den Westen wiederum lautet: „Glaubt uns, dass unsere neuen Marschflugkörper vertragskonform sind.“ – Wobei die Glaubwürdigkeit dieser Beteuerung leidet, weil Russland einige Jahre sogar deren Existenz geleugnet hat. – Es könnte allerdings sein, dass der Kreml die Existenz geleugnet hat, weil es sich nach seiner Auffassung letztlich nicht um neuartige Träger handelt. Nicht der Antrieb, sondern lediglich der Kopf des Marschflugkörpers seien modernisiert worden, wie Russland betont …
Es bleiben viele Fragen offen. Wolfgang Richter formuliert es so:
„Es ist nicht hinreichend geklärt, ob und inwieweit es sich bei den wechselseitigen Vorwürfen der Vertragsverletzung um Fehleinschätzungen oder um unterschiedliche Vertragsinterpretationen handelt, die durch technische Zusatzprotokolle oder gemeinsame Erklärungen einvernehmlich entschärft werden könnten.“[iv]
Herr Richter arbeitet für die „SWP“, die aus dem Etat des Bundeskanzleramts finanziert wird.
Gehen wir noch stärker ins Detail: Dan Coats (s. Foto rechts), der Chef aller US-Geheimdienste, erklärte am 30. November 2018:
Russland habe den Marschflugkörper anfänglich von einer festen, bodengebundenen Abschusseinrichtung gestartet. – Dies ist nach dem INF-Vertrag gestattet, wie auch Coats feststellte, obwohl der Flugkörper weit mehr als 500 km zurückgelegt habe. Ein solcher Abschuss ist dann, aber nur dann vertragskonform, wenn es sich um einen bodengebundenen Test für ein Trägersysstem handelt, das see- oder luftgestützt stationiert wird. Falls ein typengleicher Marschflugkörper jedoch bodengebunden stationiert wird verletzt dies den Vertrag. Und genau dies wirft Washington Moskau vor: „Dann testete Russland“, so Coats, „denselben Marschflugkörper mit einer Reichweite unter 500 km von einer mobilen Anlage“, die landgestützt war. Dies aber untersagt der Vertrag, was unumstritten ist – jedoch nur, falls es sich um einen typengleichen Flugkörper gehandelt haben sollte, was Moskau jedoch bestreitet. Coats fährt fort: „Weil der fragliche Marschflugkörper zuvor über 500 km weit geflogen war halten die USA das gesamte Arsenal für eine Verletzung des Vertrags.” Die USA werfen Russland mit den unterschiedlichen Testverfahren einen absichtlichen und anhaltenden Täuschungsversuch vor (https://www.dni.gov/index.php/newsroom/speeches-interviews/item/1923-director-of-national-intelligence-daniel-coats-on-russia-s-inf-treaty-violation).
Der geschilderte Sachverhalt ist der Kern der amerikanischen Vorwürfe an Russland.
Die USA gehen davon aus, der von der mobilen Anlage gestartete Marschflugkörper sei lediglich mit weniger Treibstoff ausgestattet worden, um unter der 500 km-Grenze zu bleiben. Er sei jedoch grundsätzlich in der Lage, bis zu 2.600 km zu fliegen. Dies jedoch bestreitet Russland: Das Treibstoffsystem der Marschflugkörper verbiete ein solches Vorgehen. Russland hatte einige Tage vor der Erklärung von Coats angegeben, den USA sämtliche technischen Angaben des Marschflugkörpers, einschließlich des Treibstoffsystems, mitgeteilt zu haben. Entsprach dies den Tatsachen? Waren die Angaben hinreichend oder zumindest teilweise überzeugend? Wir wissen es nicht, Coats ging nicht darauf ein.
Pavel Podvig, einer der angesehensten russischen Experten, hält es für wahrscheinlich, dass Russland den Vertrag technisch verletzt habe, aber der Verstoß sei nicht annähernd so schwerwiegend wie von der US-Seite dargestellt und rechtfertige keineswegs eine Vertragskündigung.[v]
Rekapitulieren wir kurz: Sowohl die USA (Raketenabwehrsystem) als auch Russland (Marschflugkörper) behaupten, sich vertragskonform zu verhalten. Die jeweils andere Seite wird aufgefordert, dies zu glauben. Eine Bereitschaft zu Verifikationsmaßnahmen hat keine Seite erkennen lassen.
Der „Spiegel“ berichtete am 30. November[vi], die USA hätten den NATO-Verbündeten „erstmals Beweise“ vorgelegt und „mehrfach ungewöhnlich offen über ihre Geheimdiensterkenntnisse berichtet“. So sei den NATO-Partnern erstmals ein Satellitenfilm gezeigt worden, der die Flugbahn des nach US-Ansicht verbotenen russischen Marschflugkörpers zeigt.
Aber wäre es nicht möglich, dass es sich um seegestützte Marschflugkörper handelte, die mit Hilfe fester Startgeräte getestet wurden? In diesem nicht allzu unwahrscheinlichen Fall gäbe es keinen russischen Vertragsbruch.
Der Spiegel führt fort: „Zudem nannten die USA Unternehmen, die an der Entwicklung und Herstellung der verbotenen Flugkörper und Startvorrichtungen beteiligt sind.“ Die Unternehmen sind jedoch grundsätzlich seit langem bekannt. Sollte nur der Anschein erweckt werden, dass neue Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder war dies tatsächlich der Fall? Wir wissen es nicht.
Die Abbildung zeigt eine russische „Iskander“, eine Vorläuferversion des neuen Marschflugkörpers
Die Beobachter rätseln, warum Russland den INF-Vertrag verletzt hat bzw. verletzt haben könnte. Moskau hat bspw. erfolgreich seegestützte Mittelstreckenraketen (die der INF-Vertrag nicht verbietet) in Syrien eingesetzt. Im Gegensatz zu Washington verfügte es über diese Träger bis vor wenigen Jahren praktisch noch nicht. Zudem besitzt Russland ein hohes Interesse daran, den 2021 auslaufenden „Start“-Vertrag mit Washington zu verlängern, der weitreichende Atomwaffen begrenzt. Die Verlängerung ist aber unwahrscheinlich, falls die INF-Vereinbarungen nicht mehr gelten. Warum also sollte Moskau den INF-Vertrag gefährden? – Eine durchaus mögliche Erklärung wäre: Es gibt in Russland zweifellos Kräfte, die den INF-Vertrag seit langem ablehnen, da er für Russland nachteilig sei (s. http://www.cwipperfuerth.de/2017/08/25/abruestungsabkommen-in-gefahr/). Es ist denkbar, aber nicht wahrscheinlich, dass Russland darum den INF-Vertrag mit Absicht gravierend verletzt.
Die USA geben an, Russland verletze den INF-Vertrag, den Washington darum kündigen werde, falls Moskau sich bis Anfang Februar 2019 nicht wieder vertragskonform verhalte. Ein weiterer, vielleicht ausschlaggebender Grund für die USA die Beschränkungen des INF-Vertrags abstreifen zu wollen ist China: Dieses besitzt Trägersysteme, die den USA aufgrund des INF-Vertrags verboten sind.
China, aber auch andere Staaten, verfügen im Vergleich zu 1987, als der INF-Vertrag abgeschlossen wurde, über deutlich mehr bzw. erstmals über Trägersysteme, die das Abkommen Washington und Moskau – und zwar lediglich diesen beiden – verbietet.
Der deutsche Außenminister hat kürzlich bei seinem Besuch in Peking zur Sprache gebracht den INF-Vertrag zu multilateralisieren, um ihn zu retten. China solle also Vertragspartner werden. Dieser Ansatz wird aus folgenden Gründen keinen Erfolg haben:
- 2007 ist bereits ein gemeinsamer russisch-amerikanischer Versuch in der UN gescheitert, weitere Staaten zum INF-Beitritt zu bewegen. Nicht nur China winkte damals ab, auch Frankreich und Großbritannien waren nicht interessiert. Es sieht danach aus, dass Paris und London dieses Mal nicht einmal mehr ernsthaft zur Beteiligung aufgefordert werden. Warum sollte dann Peking dem Ruf folgen?
- Der oben bereits zitierte Wolfgang Richter weist darauf hin: Falls ein Vertrag China landgestützte INF-Systeme verböte, verlöre Peking fast seine gesamten weitreichenden Abstandswaffen. „Die USA hingegen müssten nichts aufgeben, da sie über keine landgestützten INF-Träger verfügen und sich weiterhin auf ihre globale Raketen-, Luft- und Seeüberlegenheit verlassen könnten.“[vii] Es ist offensichtlich: Peking wird ein solches Abkommen nicht abschließen.
- Die „Bundesakademie für Sicherheitspolitik“ stellt fest: China wird sich nur dann auf ein nukleares Rüstungskontrollregime einlassen, wenn „weitere Fragen der strategischen Stabilität in Asien“ aufgegriffen werden, „etwa die nukleare Balance zwischen Indien, China und Pakistan“.[viii] Für einen solchen umfassenden Ansatz gibt es weder Anzeichen noch Aussichten auf Erfolg in absehbarer Zeit.
Es gibt zwar Berichte, auch Moskau dränge Peking sich den INF-Vereinbarungen anzuschließen.[ix] Es ist denkbar, dass China hierzu eine gewisse Bereitschaft zeigen, zugleich aber verlangen wird, dass sich auch weitere Länder anschließen. Dies würde die Aussichten auf eine multilaterale Lösung wohl nicht verbessern, auf diese Weise könnte Peking aber anderen den „Schwarzen Peter“ zuschieben. China kann davon ausgehen, dass sich etwa Frankreich, Großbritannien und Indien auf eine multilaterale Lösung nicht einlassen werden.
Außenminister Heiko Maas fordert nicht nur China zum Handeln auf, um den INF-Vertrag zu retten (ebenso wie etwa „Die Zeit“[x]), er erklärte zudem am 8. November 2018 im Deutschen Bundestag, es solle ein neuer „sicherheitspolitischer Austausch zwischen den USA, Russland und Europa“ geschaffen werden. Ein Gremium für den „sicherheitspolitischen Austausch“ gibt es aber bereits seit vielen Jahren, den „NATO-Russland-Rat“. Dieser fristet ein Schattendasein, trotz der Bemühungen Berlins. Warum sollte ein neues Gremium mehr Erfolg haben?
Maas möchte auch an die deutsche Initiative für die konventionelle Rüstungskontrolle von 2016 anknüpfen (s. hierzu http://www.cwipperfuerth.de/2017/01/09/ruestungskontrollgespraeche-kommen-in-gang/) und die Rüstungskontrolle voranbringen: Deutschland wolle dies im UN-Sicherheitsrat und 2019 auf einer internationalen Konferenz in Berlin thematisieren.
Viele NATO-Partner lehnten und lehnen die deutsche Rüstungskontrollinitiative ab. Dies sollte kein Grund sein von ihr abzulassen, rasche Erfolge sind aber nicht zu erwarten, den INF-Vertrag werden die Initiativen nicht retten können. Die offizielle deutsche Seite zeigt auch keine Anzeichen der Bereitschaft, auf die Vorwürfe aus Russland einzugehen. Berlin beschränkt sich auf einseitige Schuldzuweisungen. Dies wirkt nicht wie der Versuch, neue Verhandlungen anstoßen zu wollen.
Moskau und Washington haben sich in den vergangenen Jahren mit Vorwürfen überzogen, aber wenig Bereitschaft gezeigt die Anschuldigungen der jeweils anderen Seite zu entkräften. Der INF-Vertrag hat unter militärischem Aspekt in den vergangenen 30 Jahren tatsächlich an Bedeutung verloren, da Trägersysteme, die der Vertrag nicht untersagt, beträchtlich weiterentwickelt wurden. Der INF-Vertrag ist aber unter politischem Aspekt von großer Bedeutung, er ist einer der letzten Rüstungskontrollverträge überhaupt. Sein Ende könnte eine spannungsverschärfende Rüstungsspirale in Gang setzten.
Dies betrifft auch den „Atomwaffensperrvertrag“: Die Nuklearmächte haben sich hierbei vor 50 Jahren zur vollständigen nuklearen Abrüstung verpflichtet. In der Vergangenheit gab es Abrüstungs- oder zumindest Rüstungskontrollverträge zwischen Washington und Moskau. Dies stellte Länder vorläufig zufrieden, die den Vertrag zwar unterschrieben, grundsätzlich aber auf der vertraglich fixierten vollständigen Abrüstung bestehen. Falls der INF-Vertrag aufläuft könnte somit auch der „Atomwaffensperrvertrag“ in eine Krise geraten. Alle fünf Jahre finden sich die Unterzeichnerstaaten des Vertrags, fast alle Länder der Welt, zu einer Überprüfungskonferenz zusammen. 2015 konnten sie sich trotz intensiver Verhandlungen nicht auf ein Abschlussdokument einigen. 2020 steht die nächste Überprüfungskonferenz an. Ägypten, Brasilien, Irland, Mexiko, Neuseeland und Süd Afrika haben sich in der „New Agenda Coalition“ zusammengefunden, um die Welt kernwaffenfrei zu machen. Andere Länder könnten sich veranlasst sehen, einseitige Schritte zu unternehmen und womöglich den Vertrag in seiner Gänze in Frage zu stellen.
Wolfgang Richter hat vorgeschlagen: „Die USA und Russland könnten sich in einer politischen Erklärung zum grundlegenden Wert des INF-Vertrags bekennen und ihren Willen bekunden, seine Bestimmungen einzuhalten und offene Fragen kooperativ zu klären. Verbündete sollten in Verifikationsmaßnahmen (Satellitenüberwachung, Beobachtungsflügen und Vor-Ort-Inspektionen) eingebunden werden, um Entscheidungen auf einer gemeinsamen Faktengrundlage treffen zu können.“[xi]
Dies hat Richter allerdings geschrieben, bevor sich die NATO-Außenminister am 4. Dezember einmütig hinter die USA gestellt haben.
Auch die „Bundesakademie für Sicherheitspolitik“ schreibt: „Oberste Handlungsmaxime sollte sein, nichts unversucht zu lassen, um durch Gespräche oder Verhandlungen die Vorwürfe über Vertragsverletzungen zu erörtern und Korrekturmaßnahmen einzuleiten.“[xii]
Aber sind die Würfel seit dem NATO-Gipfel und dem US-Ultimatum an Russland nicht gefallen? Was könnte und sollte nunmehr unternommen werden?
Selbst wenn die USA Anfang Februar den INF-Vertrag kündigen sollten, da sich Russland nicht vertragskonform verhalte, bliebe noch ein halbes Jahr bis der Vertrag tatsächlich ausläuft. Diese Zeit könnte genutzt werden.
Und es gibt einige hoffnungsvolle Anzeichen: Ein hochrangiger Vertreter des russischen Außenministeriums erklärte am 14. Dezember 2018, Russland sei bereit mit den USA über wechselseitige Inspektionen zu sprechen, um den INF-Vertrag zu retten. Auf amerikanischer Seite wirbt bspw. die „New York Times”, die gewöhnlich nicht mit Kritik an Russland spart, für wechselseitige Inspektionen.[xiii]
Hierfür sollte auch Deutschland offiziell eintreten. Bei Aufforderung an andere (China, Russland, USA) etwas zu tun sollte man es aber nicht bewenden lassen:
- Deutschland kann einen Überflug nach den Regeln des Vertrags über den „Offenen Himmel“ über den Stationierungsorten der russischen Marschflugkörper, die den INF-Vertrag verletzen sollen, beantragen.[xiv] Solche Flüge können wertvolle Erkenntnisse bringen (zu diesem Vertrag s. http://www.cwipperfuerth.de/2017/06/08/lebenszeichen-in-der-ruestungskontrolle/). Amerikanische, oder etwa polnische Offiziere könnten eingeladen werden daran teilzunehmen. Die Reaktionen Moskaus, Washingtons und anderer auf ein solches deutsches Vorgehen wären aufschlussreich.
- Außenminister Maas hat zwar eine Initiative zur Rüstungskontrollpolitik angekündigt. Deutschland sollte hierfür aber öffentlichen Druck aufbauen. Ende 2016 haben sich 14 Außenminister hinter die Abrüstungsinitiative Steinmeiers gestellt. Hierauf kann und sollte man aufbauen.
- Die NATO-Außenminister haben am 4. Dezember 2018 einmütig beschlossen, den „Dialog mit Moskau“ zu suchen. Berlin sollte öffentlich aktiv werden, um diese Ankündigung, die auch eine Verpflichtung bspw. Washingtons darstellt, mit Leben zu füllen. Deutschland sollte auf ein substanzielles Treffen des NATO-Russland-Rates drängen.
- Deutschland war nach den USA und Russland das weltweit dritte Land, das über sehr leistungsfähige militärische Aufklärungssatelliten verfügt. Neue, noch bessere Satelliten werden in absehbarer Zeit in Dienst gestellt. Die entsprechenden Bemühungen sollten aber noch deutlich verstärkt werden, um die Fähigkeit zu einer unabhängigen Lageeinschätzung zu verbessern.
Quellen der Abbildungen:
Foto Coats: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a1/Dan_Coats_official_DNI_portrait_%28cropped%29.jpg, gemeinfrei
Foto Iskander: https://structure.mil.ru/images/upload/2017/Pusk_Iskandera-1200-15.jpg
[i] Arbeitspapier Sicherheitspolitik, Nr. 29/2018, Der INF-Vertrag – Europa muss handeln, Karl-Heinz Kamp / Wolfgang Rudischhauser, http://www.baks.bund.de/, die Studie finden Sie auch hier: arbeitspapier_sicherheitspolitik_2018_29
[ii] http://deepcuts.org/; die Studie finden Sie auch hier: Deep_Cuts_Commission_on_INF
[iii] https://www.ndr.de/info/sendungen/…und…/streitkraeftesendemanuskript696.pdf
[iv] https://www.swp-berlin.org//publikation/der-inf-vertrag-vor-dem-aus/, die Studie finden Sie auch hier: 2018A63_rrw
[v] http://russianforces.org/blog/2018/11/russia_insists_it_is_in_compli.shtml
[vi] http://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-legen-nato-partnern-beweise-fuer-inf-vertragsbruch-durch-russland-vor-a-1241330.html
[vii] S. Endnote iv
[viii] S. Endnote i
[ix] https://asia.nikkei.com/Politics/International-Relations/Russia-woos-China-to-join-nuclear-framework-with-US
[x] https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-12/inf-vertrag-usa-russland-ruestungskontrolle-verantwortung-5vor8
[xi] S. Endnote iv
[xii] S. Endnote i
[xiii] https://www.nytimes.com/2018/12/15/opinion/sunday/trump-russia-nuclear-treaty-inf.html, s. auch
https://www.brookings.edu/blog/order-from-chaos/2018/12/13/will-europe-try-to-save-the-inf-treaty/
[xiv] https://www.swp-berlin.org/kurz-gesagt/2018/schadensbegrenzung-bei-der-ruestungskontrolle/
Danke für den aufschlussreichen Text, auf den ich via Norbert Häring gestoßen bin. Eine Nachfrage: Es ist zu Beginn auch von den US-Drohnen die Rede, die ähnliche Eigenschaften wie die viom INF verbotenen Marschflugkörper haben, allerdings nach Abwurf ihrer Bomben zurückkehren. Mir erscheint das plausibel, jedenfalls aus russischer bzw. der Sicht der jeweiligen Gegenseite, die militärische Wirkung wäre doch ähnlich, eher müssten die Drohnen höher gewichtet, mehrfach gezählt werden, weil sie mehrfach eingesetzt werden können. Von diesem Punkt ist aber im weiteren nicht mehr die Rede. Dazu würde mich Ihre Einschätzung interessieren.
Drohnen fallen nicht unter den INF-Vertrag, weil es sie zur Zeit des Vertragsabschlusses, 1987, noch gar nicht gab. Die Produktion von Drohnen wurde in Russland erst gegen 2010 (mit israelischer Hilfe) aufgenommen. Russland dürfte in diesem Bereich den USA, trotz großer Fortschritte in den vergangenen zehn Jahren, deutlich unterlegen sein. Insofern wäre das Thema Drohnen ein Ansatzpunnkt, Moskaus Interesse an einem umfassenden Rüstungskontrollabkommen zu steigern.
Die Bundesregierung ist seit Jahren der Ansicht, dass internationale Verhandlungen über Rüstungskontrollvereinbarungen aufgenommenw werden sollten, nicht zuletzt über Drohnen.
Auch wenn ich Ihre Einschätzung der aktuellen Konfliktsituation zwischen den USA und der RF am Beispiel des INF-Vertrages und ihre Kritik an der Passivität Deutschlands weitgehend teile so erlaube ich mir den Hinweis, daß das Verhalten der deutschen Regierung nicht (nur) auf Inkompetenz beruht.
Die Bundesrepublik steht aktuell vor dem Problem, dass es als wirtschaftlich stärkster europäischer Staat Garant der europäischen Integration und gleichzeitig Ansprechpartner für die russische Führung auf Augenhöhe ist. Das wiederum führt zu Vorbehalten seitens der mittel- und osteuropäischen Staaten, die befürchteten, dass ihre sicherheitspolitischen Interessen bei einem deutsch-russischen „Deal“ ignoriert werden könnten. Auf deren Kooperation (oder zumindest Verzicht auf Konnfrontation) ist Deutschland aber bei aktuellen Problemen wie Eurokrise, Migration, Brexit usw. dringend angewiesen.
Auch wenn es kurzsichtig erscheint, zentrale Sicherheitsinteressen kurzfristigen wirtschaftspolitischen Problemmlösungen zu opfern, so beschreibt dies die deutsche Außenpolitik mindesten der letzten 30 Jahre.
Ich deute das Verhalten der deutschen Regierung nicht als Inkompetenz. Ich denke vielmehr, dass bewusst aus innenpolitischen Gründen lediglich der Eindruck erweckt werden soll handeln zu wollen, dies in Wirklichkeit aber nicht der Fall ist.
Zu den Vorbehalten einiger ostmitteleuropäischer Staaten: Sie weisen auf eine der zentralen Determinanten deutscher Außenpolitik hin.