Hörbeitrag: Syrien

Am 1. Oktober habe ich für das „Inforadio“ des RBB ein gut fünfminütiges Interview gegeben. Im Zentrum stand die aktuelle Entwicklung in Syrien. Sie finden den Beitrag hier:

(Quelle: http://mediathek.rbb-online.de/radio/Interviews-Inforadio-Besser-informier/Russland-greift-Ziele-in-Syrien-an/Inforadio/Audio-Podcast?documentId=30870604&topRessort=radio&bcastId=21929284)

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Der „Islamische Staat“. Hintergründe

Der „Islamische Staat“ (IS) wurde im Sommer 2014 mit dem Ziel ins Leben gerufen, das Kalifat wieder zu errichten. Also einen Staat, in dem die weltliche und geistliche Führung in einer Person vereint ist, derjenigen des Kalifen. Dieser „Islamische Staat“ (dessen Flagge in der Bundesrepublik Deutschland nicht abgebildet werden darf) soll nicht nur die gesamte muslimische Welt umfassen, sondern erhebt sogar einen globalen Anspruch.
Das Kalifat erlebte vom 7. bis 10. Jahrhundert seine Blütezeit – in der die junge muslimische Welt Europa zivilisatorisch weit voraus war.

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Die islamische Welt, der Westen und Russland

Moskau und der Westen vertraten im arabisch-islamischen Raum häufig unterschiedliche Ansichten über die Hintergründe und Auswirkungen dortiger Krisen und Umbrüche:
Russland lehnte 2003 den Irakkrieg ab und verstärkte ab etwa 2005 seine Kritik an der seines Erachtens verfehlten Afghanistanpolitik Washingtons. Anfang 2011 war Moskau im Gegensatz zum Westen nicht etwa euphorisch, sondern zutiefst skeptisch über die Aussichten des „Arabischen Frühlings“. Einige Monate später schloss sich Moskau nur sehr zögernd der westlichen Haltung im Kampf zwischen der damaligen libyschen Führung unter Muammar al-Gaddafi und der Opposition an.

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Чего хочет Путин? Интервью – Interview mit russischen Untertiteln

Возможно, мое интервью „Чего хочет Путин?“ Вам интересно, который я дал немецкой телекомпании „Tagesschau 24“, на немецком языке с русскими подзаголовками: http://youtu.be/F2LYXnI2tWE

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Streit um den Nordpol?

Territoriale Konflikte über Landflächen in der Arktis gibt es nicht, von unbedeutenden Sonderfällen abgesehen. Die maritimen Grenzen – um diese gehe es beim Nordpol – hingegen sind nicht abschließend geklärt. Küstenstaaten besitzen bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen (also etwa 370 km) von ihrer Küste entfernt exklusive Rechte, beispielsweise zur Ausbeutung von Bodenschätzen. Wenn ein Staat Meeresflächen, die über diese 200 Seemeilen hinausreichen für sich beanspruchen möchte, kann er einer UN-Kommission Belege unterbreiten (die sehr detailliert sein müssen),

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