Territoriale Konflikte über Landflächen in der Arktis gibt es nicht, von unbedeutenden Sonderfällen abgesehen. Die maritimen Grenzen – um diese gehe es beim Nordpol – hingegen sind nicht abschließend geklärt. Küstenstaaten besitzen bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen (also etwa 370 km) von ihrer Küste entfernt exklusive Rechte, beispielsweise zur Ausbeutung von Bodenschätzen. Wenn ein Staat Meeresflächen, die über diese 200 Seemeilen hinausreichen für sich beanspruchen möchte, kann er einer UN-Kommission Belege unterbreiten (die sehr detailliert sein müssen),
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